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Checkliste Neueinstellung für wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWi)

Für Neueinstellungen sind folgende Unterlagen notwendig

Für alle Studierende erforderlich sind

 

 

Wenn Sie ein Kind/Kinder haben, länger als 6 Monate beschäftigt sind und erstmals Kindergeld beantragen möchten, oder wenn Sie selbst bereits Kindergeld von einer anderen Familienkasse beziehen, benötigen wir:

 

Für ausländische Studierende zusätzlich erforderlich sind immer

  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (Reisepass)

Für geprüfte Studierende zusätzlich erforderlich sind

  • bei Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse die Bescheinigung gemäß § 517 RVO
  • Kopie des Hauptdiploms bzw. der vorläufigen Bescheinigung

 

Das Organisationsblatt erhalten Sie ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Betreuer.
Nach Ihrer Unterschrift brauchen Sie noch eine Unterschrift der Abtl. Finanzen und Administration, von Herrn Karich oder von Herrn Oberle.

 

Bei Weiterbeschäftigungen, Stundenänderungen

laut Schreiben des Personalrats vom 24.April 2008 sind von nun an für alle Studierende erforderlich

 

  • Immatrikulationsbescheinigung (2-fach)
  • Vereinfachtes Formular zur Sozialversicherung: LBV 42101sv ,http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/42101sv.doc (2-fach)
  • falls Änderungen in den familiären Verhältnissen vorgekommen sind, oder ein Wohnungswechsel vorliegt, gilt das Formular 527http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/527.doc
  • ausgefülltes und unterschriebenes Organisationsblatt (erhalten vom Betreuer)
  • evtl. Lohnsteuerkarte
  • bei Nicht-EU-Bürgern evtl. die verlängerte Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis

 

 

Bei Änderungen

Bei Änderungen der familiären Verhältnisse oder bei einem Wohnungswechsel, auch innerhalb der Vertragslaufzeit, immer sofort das Formular 527, http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/527.doc, ausfüllen und im Rechenzentrum, Raum 307, bei Frau Wenkeler einreichen.