Bestimmungen zur Nutzung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur

Folgende Bestimmungen sind bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (IuK) am KIT einzuhalten:

  1. Ordnung für die digitale Informationsverarbeitung und Kommunikation (IuK) am Karlsruher Institut für Technologie
  2. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten auf SCC-Anlagen ist die Abteilung F&A des SCC schriftlich zu informieren.
  3. Weiterhin sind zu befolgen
  4. Folgende Informationen gilt es ebenso zu beachten: