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Bestimmungen zur Nutzung der SCC-Anlagen

Folgende Bestimmungen sind bei der Nutzung der Anlagen des SCC einzuhalten:

  1. Verwaltungs- und Benutzungsordnung 
  2. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten auf SCC-Anlagen ist die Abteilung F&A des SCC schriftlich zu informieren.
  3. Weiterhin sind

     

    zu befolgen sowie

     

     
    zu beachten.