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Passwortrichtlinien

Passwortanforderungen

KIT / Intranet-Portal

Für das Intranet-Portal des KIT gelten folgende Regel für ein Passwort. Dieses Passwort können hat an den Stellen Güligkeit, an denen Sie sich mit Ihren KIT-Konto anmelden.

  • Mindestens 8, maximal 16 Zeichen
  • Enthält mindestens 1 Buchstaben und mindestens 1 Zahl
  • Enthält zwei verschiedene Sonderzeichen: ! & ' ( ) * + , - . / : ; < = > ? [ \ ] ^ _ ` { | } ~
  • Enthält keines dieser Zeichen: @ # % " $
  • Enthält keine alphanumerische Zeichenfolge in Klammern: () [] {} <>
  • Enthält keine Leerzeichen bzw. Whitespaces am Anfang oder am Ende
  • Enthält keine Umlaute
  • Enthält weder Ihren Vor- noch Nachnamen

Das KIT-Konto hat folgende Kennungen:

Campus Süd

Für die bisher am Campus Süd verwendeten Passwörter gelten momentan folgende Bedingungen:

  • Mindestlänge: 6 Zeichen
  • Maximallänge: 8 Zeichen
  • 2 verschiedene Sonderzeichen
  • keine Klammerung des Passworts
  • Accountname darf nicht in Passwort verwendet werden

Gültiger Zeichenvorrat

  • Die Zeichen des Passworts müssen druckbare Zeichen des 7-bit ASCII-Zeichensatzes sein. Insbesondere sind Umlaute nicht erlaubt.
  • Gültige Sonderzeichen sind: ! " & ' ( ) * + , - . / : ; < = > ? [ \ ] ^ _ ` { | }

Campus Nord

Für die bisher am Campus Nord verwendeten Passwörter gelten momentan folgende Bedingungen:

  • Mindestlänge: 8 Zeichen
  • Minimales Alter: 1 Tag
  • Maximales Alter: 180 Tage
  • Sperren nach Fehlversuchen bei der Anmeldung: 8
  • Sperrdauer in Minuten: 60
  • Zurücksetzen Minuten (automatisch): 45
  • Chronik: 5
  • Komplexität: Mindestens 3 dieser 4 Kategorien müssen in ihrem Passwort vorhanden sein:
    • (A…Z) Großbuchstaben
    • (a…z) Kleinbuchstaben
    • (0...9) Ziffern
    • (!$%#) Sonderzeichen

Umgang mit Passwörtern

Auf einen sicheren Umgang mit Passworten oder anderem Schlüsselmaterial ist zu achten. Das Passwort sollte nach Möglichkeit nicht aufgeschrieben werden. Falls dies nicht möglich sein sollte, muss dafür gesorgt werden, dass das Passwort nicht in Zusammenhang mit der Kennung des Rechenzentrums gebracht werden kann. Dies wird auch durch die Verwaltungs- und Benutzungsordnung § 8.6 vom 19.12.2005 geregelt.

Zurücksetzen von Passwörtern

Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich das Passwort telefonisch durch einen Mitarbeiter des SCC-Servicedesk oder des MicroBIT zurücksetzen zu lassen.