§ 1 - Anwendungsbereich
(1) Die Comsol Multiphysics GmbH ("Comsol") mit Sitz in Göttingen erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verkehr mit Unternehmen auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben den AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir unsere Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos erbringen.
(3) Comsol ist jederzeit dazu berechtigt, diese AGB für künftige Verträge zu ändern. Comsol sendet auf Nachfrage (info@comsol.de) die aktuell gültigen AGB zu. Mit dem jährlichen Wartungsangebot (CMM) erhält der Kunde die aktuellen AGB.
§ 2 - COMSOL Multiphysics Maintenance (CMM), nachfolgend "Wartung" genannt
Alle nachfolgend genannten COMSOL Multiphysics Lizenzen - ausgenommen Jahreslizenzen und CATIA V5-Importmodul-Lizenzen - sind Dauerlizenzen und beinhalten ab Kaufdatum 12 Monate Wartung, bestehend aus Basissupport (ausgenommen CKLs), kostenfreie Upgrade- und Updateberechtigung und Zugriff auf unser Userportal (u.a. Modelldatenbank, Knowledgebase, Community) unter www.comsol.com.
Für 20 % der zum Erneuerungsdatum gültigen Preise verlängert sich die Wartung um ein weiteres Jahr. Für das CATIA V5-Modul berechnen wir 30 % der zum Erneuerungsdatum gültigen Preise. Angebote für Wartungsverlängerungen (CMM) werden Ihnen automatisch zwei Monate vor Ablauf per E-Mail zugestellt. Mit der rechtzeitigen Bestellung gewährleisten Sie eine lückenlose Verfügbarkeit sowohl des technischen Supports als auch aller Programmupdates und sorgen so für die kostengünstigste Wertsteigerung Ihres. Softwarepakets.
Ist der Zeitraum des kostenfreien Wartungsanspruchs abgelaufen, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese setzt sich zusammen aus der rückwirkend zu zahlenden CMM-Gebühr sowie einer Wiederaufnahmegebühr.
Supportpakete
Unser technischer Support soll Ihnen ein effizientes Arbeiten mit COMSOL Multiphysics ermöglichen. Hierzu bieten wir auch allgemeinen technischen Support zum Umgang mit dem Programm an, um Ihnen bei einzelnen Fragestellungen zur Modellierung weiterzuhelfen. Unseren Support erreichen Sie per Telefon, via E-Mail oder über unser Internetportal http://www.comsol.de/support/contact/. Bei darüber hinausgehenden Fragestellungen unterstützt Sie gerne unser Support-Team im Verbund mit unseren Consulting-Partnern.
Basissupport beinhaltet Bugfixing- und Installationssupport per E-Mail, Fax bzw. Telefon in wirtschaftlich angemessenem Aufwand; darüber hinaus erhalten Sie bis zu zwei Stunden allgemeinen technischen Support durch unsere Spezialisten innerhalb des Supportzeitraums. Für Netzwerklizenzen verlängert sich der Basissupport auf bis zu vier Stunden.
Unser Premium-Support erweitert den Basissupport zeitlich um allgemeinen technischen Support. Wir bieten Ihnen folgende Pakete an:
- 5 Stunden zusätzlichen Support für 1000 Euro.
- 10 Stunden zusätzlichen Support für 1750 Euro.
Bitte beachten Sie, dass Supportanfragen nur unter Angabe einer gültigen Lizenznummer bearbeitet werden.
§ 3 - Software-Lizenzverkauf
(1) Comsol verkauft die COMSOL Software zur Nutzung ausschließlich gemäß dem "COMSOL AB Software License Agreement" (Endbenutzer-Lizenzvertrag - EULA) in englischer Sprache. Vertragspartner sind die Comsol Multiphysics GmbH als Lizenzgeber und der Kunde als Lizenznehmer. Dieser Lizenzvertrag wird Bestandteil des Kaufvertrags, liegt der Software bei und kann vorab von uns angefragt oder im Internet unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.comsol.de/sla.
(2) Die Bestimmungen dieser AGB haben Vorrang vor Bestimmungen des "COMSOL AB Software License Agreement", insbesondere Weitergabe der Software an Dritte, Rechte bei Mängeln (Gewährleistung), Haftung, Rechts- und Gerichtswahl gemäß deutschem Recht.
(3) Lizenzformen
Die Umstellung von rechner- bzw. personengebundenen Lizenzen ist nur während der Wartungszeit und maximal 2-mal pro Jahr kostenfrei möglich. Für jede weitere Umstellung und für Lizenzen, die nicht unter Wartung stehen, berechnen wir 100 Euro zzgl. Ust.. Das Ausstellen eines neuen Lizenzfiles ist jeweils nur bis zur vorletzten COMSOL-Version möglich. Bei Erweiterung der Lizenz um zusätzliche Module werden die Wartungszeiträume der bestehenden Lizenz angeglichen.
Akademische Lizenz
"Akademische Lizenzen" sind ausschließlich für Forschung und Ausbildung, mithin den nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt und dürfen nur an Schulen und Hochschulen installiert werden. Die Nutzung von Comsol Multiphysics ist streng begrenzt auf die Lehre und nichtkommerzielle Forschung. Ergebnisse, die mit akademischen Lizenzen erstellt wurden, dürfen nicht für kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Mit den preisgünstigeren Akademischen Lizenzen soll die reine Forschung und Ausbildung gefördert, aber eine Umgehung höherpreisiger Lizenzen für die wirtschaftliche Verwertung verhindert werden. Sollte ein Missbrauch festgestellt werden, berechnen wir automatisch den Differenzbetrag zu unseren kommerziellen Listenpreisen. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen für akademische Lizenzen schriftlich zu bestätigen und die Nutzer über die Nutzungsbedingungen nachweislich zu unterrichten.
Einzelplatzlizenz (CPU)
Eine CPU-Lizenz ist eine Einzelplatzlizenz, die an einen bestimmten Computer (unabhängig vom Betriebssystem) gebunden ist und nur an diesem genutzt werden darf. Die Lizenz ermöglicht den Zugriff auf COMSOL Multiphysics durch alle im System bekannten Benutzer (mehrere Instanzen des Programms können zeitgleich geöffnet werden). Die Möglichkeit eines Remotezugriffs ist nicht gestattet.
Netzwerklizenzen (FNL)
Diese Lizenzform (FNL=Floating Network License) erlaubt die gleichzeitige Nutzung der Software für eine festgelegte Anzahl (Anzahl der Netzwerklizenzen) an Nutzern. Die Nutzung der Lizenz ist dabei nicht auf namentliche Nutzer bzw. bestimmte Betriebssysteme eingeschränkt. Die Installation von COMSOL-Softwarekomponenten auf beliebigen Computern im Netzwerk ist erlaubt, sofern diese durch den Lizenzserver verwaltet werden. Eine Nutzung über verschiedene Länder hinweg ist nichterlaubt.
Cluster-Netzwerklizenzen (CEL)
Alle Netzwerklizenzen (CEL=Cluster Enabled License) sind clusterfähig (keine Einschränkung bezüglich der Anzahl der Knoten und Kerne).
Klassenraumbundle (CKL+CPU)
Klasssenraumbundles setzen sich zusammen aus einer Netzwerklizenz für 30 studentische Arbeitsplätze eines Klassenraums (CKL=Class Kit License) und einer separaten CPU-Lizenz für den Dozenten bzw. Lehrer. Nur die CPU-Lizenz ist supportberechtigt im Sinne unserer allgemeinen technischen Supportbestimmungen. Bugfixing- und Installationssupport ist für CKL und CPU enthalten.
Jahreslizenzen für kommerzielle Kunden (TL)
Jahreslizenzen bekommen Sie zu 50% der aktuell gültigen Listenpreise. Für die Umwandlung in eine Dauerlizenz nach 12 Monaten berechnen wir Ihnen den dann aktuellen Neuanschaffungspreis von 100%.
Testlizenz
Unsere kostenfreien Testversionen sind ausschließlich für Evaluierungszwecke bestimmt und dürfen nicht kommerziell bzw. für den Produktiveinsatz oder für Forschungszwecke verwendet werden. Die Testversionen können zeitlich begrenzt nach Absprache genutzt werden.
§ 4 - Hardware-Bundles
COMSOL Multiphysics bietet neben reinen Softwarepaketen aufeinander abgestimmte vorinstallierte Systeme (Hard- und Software) an. Wir haben passende Systeme für den mobilen Einsatz, Workstations bzw. Serversysteme.
§ 5 - Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Comsol bei der Durchführung von Leistungen unterstützen. Diese Mitwirkungspflichten gehören zu den für den Vertragszweck wesentlichen Vertragspflichten des Kunden. Hierzu gehören u.a.:
a) Die Mitteilung von geänderten Hardwaredaten ggf. zur Anpassung von Lizenzcodes.
b) Das umgehende in Kenntnissetzen über den Wechsel des bzw. Informationen über weitere Nutzer der lizenzierten COMSOL Pakete (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) für die Berechtigung zu Supportanfragen.
Die Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten führt zum Verlust des Wartungsanspruchs.
c) Die unverzügliche Meldung von Missbrauch.
Bei nachweislichem Missbrauch erfolgt eine automatische Nachbelastung des entsprechenden Lizenzpreises vorbehaltlich der gerichtlich festzustellenden tatsächlichen Ansprüche.
§ 6 – Schulung / Coaching
Kurse
Comsol bietet ein umfangreiches Schulungsprogramm zu allen COMSOL-Produkten und weiterführenden Themen an, welches sowohl Einsteigern als auch fortgeschrittenen COMSOL-Usern gerecht wird. Das Schulungsangebot umfasst Schulungen an unseren weltweiten Standorten, On-Site Schulungen bei Ihnen vor Ort sowie Webinare über das Internet. Sie finden die aktuellen Kurse unter http://www.comsol.de/training/.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
§ 7 - Vertragsabschluß und Vergütung
(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise gelten zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch Comsol oder mit dem Versand der bestellten Ware zustande.
(3) Alle Rechnungen von Comsol sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte geben Sie bei einer Bestellung unsere Angebotsnummer an.
(4) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, sofern sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 - Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Comsol erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen ihrer Produkte innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind alle Lieferfristen ca. Fristen. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und verlängern sich unabhängig hiervon um den Zeitraum, in dem Comsol durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände) darin gehindert ist, die Lieferung der Produkte termingerecht auszuführen. Comsol wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und darum bemüht sein, die Lieferung der Produkte termingerecht zu erbringen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer und ist der Versand von Produkten vereinbart worden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Produkte an ein Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Comsol. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist. Soweit die Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
§ 9 - Weitergabe der Software an Dritte
Der Kunde als Lizenznehmer darf die gekaufte Software nur an Dritte weitergeben, wenn (i) der Kunde die Software (einschließlich aller Sicherungskopien und Lizenzschlüssel) vollständig bei sich löscht, (ii) der Kunde eine schriftliche Deinstallationserklärung mit seinem Namen, der Lizenznummer und Namen sowie Anschrift des Erwerbers gegenüber Comsol abgibt und (iii) der Erwerber sich vor der Weitergabe zur Einhaltung der Lizenzbedingungen (siehe § 2 AGB und Lizenzvertrag) gegenüber Comsol verpflichtet. Der Kunde wird den Erwerber hierzu vor Weitergabe der Software ausdrücklich hinweisen.
§ 10 - Rechte bei Mängeln
(1) Comsol gewährleistet, dass die Ware bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Funktionen ausführt, bei Software vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
(2) Kunden, die Unternehmer sind, haben die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dabei entdeckte Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Wird die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige versäumt, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen gelten die §§ 377 ff HGB für Unternehmer.
(3) Für Kunden, die Unternehmen sind, leistet Comsol innerhalb eines Jahres für Mängel des Produkts nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Testlizenzen besteht keine Gewährleistung.
§ 11 - Haftungsbegrenzung
(1) Comsol haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Comsol nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und ein solcher Schaden typischerweise vorhersehbar war. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. Bei Testlizenzen ist die Haftung auch für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(3) Die Haftungsbegrenzung für COMSOL Multiphysics gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.
§ 12 - Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der AGB bzw. des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses und gehen den Kunden spätestens mit dem Wartungsangebot (CMM) zu.
(2) Für die von Comsol auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (EGBGB) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) über den internationalen Warenkauf.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Göttingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
(4) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eine Vertragslücke.