Passwörter müssen mindestens acht Zeichen lang sein.
Passworteinsatz
Im Geltungsbereich der Benutzungsordnung des KIT gesetzte Passwörter dürfen nicht auf Systemen außerhalb dieses Geltungsbereichs (etwa für Konten auf privaten Rechnern oder externen Websites, Mail- oder Chatsystemen) gesetzt werden.
Weitergabe:
Persönliche Passwörter dürfen generell nicht an andere (etwa Vorgesetzte, Sekretariate, IT-Beauftragte, Service-Mitarbeiter, aber auch Kollegen, Freunde, Angehörige oder Partner) weitergegeben werden.